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Das skandinavische Jedermannsrecht

Beeren Finnland VisitFinland

31. Juli 2019

In den nordischen Ländern (Dänemark ausgenommen) sowie der Schweiz und Schottland gilt das sogenannte Jedermannsrecht – ein Gewohnheitsrecht, das bestimmte Rechte in der freien Natur einräumt. Besonders praktisch ist das auch für Urlauber im jeweiligen Land, denn das Jedermannsrecht gilt nicht nur für Einheimische, sondern auch für Touristen.

Was erlaubt das Jedermannsrecht?

In jedem der betreffenden Länder unterscheiden sich die Rechte und „Pflichten“ in Nuancen. Für Finnland bedeutet das Jedermannsrecht, dass…

  • jeder sich frei in der Natur bewegen darf, ob zu Fuß, auf Skiern oder mit dem Fahrrad. Dabei braucht es keine Erlaubnis des Landbesitzers.
  • jeder für ein bis zwei Nächte in der freien Natur lagern und zelten darf.
  • jeder in den finnischen Wäldern Beeren und Pilze sammeln sowie Blumen pflücken darf.
  • Eisfischen und Stippfischen jedem erlaubt ist (mit lokalen Ausnahmen).
  • jeder sich im und auf dem Wasser aufhalten darf – beispielsweise beim Baden, beim Kanufahren oder Segeln.

 

Welche Einschränkungen gibt es?

Die wichtigste Regel ist dabei, dass die Natur und andere Menschen sowie deren Eigentum zu jederzeit respektiert werden müssen. Das heißt, mit den gegebenen Rechten sollte man verantwortungsbewusst umgehen und niemandem Schaden zufügen.

Genauer heißt das:

  • Abfall gehört nicht in die Natur. Ein Ort soll genauso verlassen werden, wie man ihn vorgefunden hat.
  • Die Privatsphäre der Mitmenschen wird zu jederzeit gewahrt. Zelte werden also nicht in direkter Sicht- und Hörweite aufgestellt. Für einen längeren Aufenthalt bedarf es der Erlaubnis des Landbesitzers.
  • Obst oder Blumen werden natürlich nicht in fremden Gärten gesammelt.
  • In vielen Gegenden benötigt man eine Angelerlaubnis, auch Jagen ist genehmigungspflichtig.
  • Es dürfen keine Tiere gestört oder verletzt werden.
  • Auf fremden Boden darf kein offenes Feuer gemacht werden, die Verwendung von Gaskochern ist hingegen gestattet. Auch an offiziellen Lagerfeuerstellen gilt es – vor allem in trockenen Sommern – auf Brandschutzwarnungen zu achten.
  • Es dürfen keine Pflanzen oder Bäume gefällt, beschädigt oder entfernt werden. Unter Naturschutz stehende Pflanzen sowie Moos, Holz und Sträucher dürfen nicht mitgenommen oder gepflückt werden.

Alles in allem ermöglicht das Jedermannsrecht unvergessliche Erlebnisse in der freien Natur. Damit diese auch noch spätere Touristen-Generationen genießen können, gilt es das oberste Gebot „nicht stören, nichts zerstören“ einzuhalten.

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2 Kommentare

  1. Annika Puolakanaho

    Ich würde dazu einfügen, daß es eine Liste von gefährdeten Pflantzen und Blumen gibt, die man nicht pflücken darf.

    Antworten
    • Svenja

      Hallo Annika,

      danke für den Kommentar. 🙂 Unter „Welche Einschränkungen gibt es?“ ist bereits mit aufgeführt: „Es dürfen keine Pflanzen oder Bäume gefällt, beschädigt oder entfernt werden. Unter Naturschutz stehende Pflanzen sowie Moos, Holz und Sträucher dürfen nicht mitgenommen oder gepflückt werden.“

      Viele Grüße
      Svenja

      Antworten

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