Finnland hat die Grenzen seit Juli für eine Reihe von Ländern wieder geöffnet. Um die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken, gibt es auch in Finnland einige Regelungen für Reisende.
Corona-Regelungen für Reisende
Wer darf wieder einreisen?
Finnland überprüft mindestens alle zwei Wochen das Infektionsgeschehen innerhalb Europas und entscheidet regelmäßig neu, für welche Länder die Grenzen geöffnet bleiben. Aktuell sind Freizeitreisen zwischen Finnland und Deutschland, Zypern, Dänemark, Estland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Irland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Norwegen, San Marino, der Slowakei und dem Vatikan möglich.
Seit dem 10. August gelten wieder Reisebeschränkungen für Reisende aus Andorra, Belgien und den Niederlanden, am 27. Juli wurden die Grenzen für Österreich, Slowenien und die Schweiz wieder geschlossen.
Was muss in Finnland beachtet werden?
Um die weitere Ausbreitung zu vermeiden gilt es, Körperkontakt zu vermeiden und einen Sicherheitsabstand zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem sollte man regelmäßig Händewaschen und auf eine korrekte Hustenhygiene achten.
Gibt es eine Maskenpflicht in Finnland?
Nein, in Finnland gibt es aktuell keine Maskenpflicht. Allerdings ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz dringend empfohlen, wenn in öffentlichen Verkehrsmitteln und Co. der Sicherheitsabstand von 1-2 Metern nicht eingehalten werden kann.
Welche Regelungen gelten am Flughafen/an Häfen?
Finnische Flughäfen sind wieder für den Passagierverkehr geöffnet, auch hier gilt die dringende Maskenempfehlung. Auch Häfen mit Grenzübergängen stehen wieder für Passagiere offen.
Nach Ankunft in Finnland wird empfohlen, mit dem eigenen Auto oder einem Taxi weiterzureisen. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln reist, der wird gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Sind Restaurants wieder geöffnet?
Restaurants, Cafés und Bars sind wieder geöffnet. Die Sitzplätze im Innenraum sind aktuell reduziert und es gilt der Sicherheitsabstand. Sitzplätze im Außenbereich sind nicht eingeschränkt, allerdings muss auch hier der Mindestabstand beachtet werden. In Restaurants und Co. muss die Möglichkeit gegeben sein, dass Kunden sich die Hände bei Ankunft desinfizieren können.
Sind Sehenswürdigkeiten wieder geöffnet?
Seit dem 1. Juni sind Sehenswürdigkeiten und Attraktionen wieder geöffnet. Allerdings kann es von Fall zu Fall variieren, einige haben besondere Öffnungszeiten oder Regelungen. Daher sollte man sich vorher auf der jeweiligen Webseite informieren, ob es etwas zu beachten gilt.
Da sich die aktuellen Corona-Regelungen momentan schnell ändern können, sollten Reisende vor Ankunft die offiziellen Informationen überprüfen.
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